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Die unglaubliche Geschichte der deutschen Gasspeicherumlage
Der deutsche Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) hebt seit 01.10.2022 auf Basis des § 35e des deutschen EnWG und der von der Bundesnetzagentur genehmigten Methodik zur Ausgestaltung der Gasspeicherumlage die Gasspeicherumlage von den Bilanzkreisverantwortlichen ein, wobei auch Exporte aus Deutschland in die Umlage einbezogen werden.
Die Höhe der Umlage wird halbjährlich angepasst und betrug ab 1.10.2022 zunächst 0,59 EUR/MWh und wurde in der Folge jeweils signifikant erhöht: ab 01.07.2023 1,45 EUR/MWh, ab 01.01.2024 1,89 EUR/MWh. Für den 1.7.2024 wurde kürzlich die neuerliche Erhöhung auf 2,50 EUR/MWh angekündigt.
Hintergrund Einhebung der Gasspeicherumlage sind die Maßnahmen des THE zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in Deutschland, insbesondere die Befüllung der Gasspeicher in Deutschland.
Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE beeinflusst. Da die Preise im Winter 2023/2024 wieder stark gesunken sind, fielen die Erlöse der THE durch Veräußerungen von eingespeicherten Gasmengen deutlich geringer aus. Aber nicht nur deshalb musste die Höhe der Gasspeicherumlage immer wieder nach oben korrigiert werden, das Umlagekonto des THE weist weiterhin eine Unterdeckung von etwa 6,5 Mrd. Euro auf. Auch der Rückgang des Endverbrauchs in Deutschland und insbesondere der Transitvolumens durch Deutschland spielt dabei eine Rolle. Da Exporte aus Deutschland seit der Einführung der Gasspeicherumlage wirtschaftlich unattraktiv geworden sind, sind die Gastransporte durch Deutschland massiv eingebrochen:

Quelle: Bundesnetzagentur, Darstellung AGGM
Diese Entwicklung hat nicht nur dazu geführt, dass die Gasspeicherumlage entsprechend der Berechnungssystematik des THE angehoben werden musste. Die gesunkenen Ein- und Ausspeisungen im deutschen Fernleitungsnetz haben die Tariferlöse der deutschen Fernleitungsnetzbetreiber reduziert. Dementsprechend steigt das einheitliche Standard- Entgelt im deutschen Gasfernleitungsnetz zum 1. Jänner 2025 um 31,5 % - von 5,10 Euro (kWh/h)/a auf 6,71 Euro/(kWh/h)/a. Auch die Buchung von Kapazitäten bei von in Deutschland im Rekordtempo neu errichteten LNG-Terminals für den Zielmarkt außerhalb Deutschlands ist vor diesem Hintergrund unattraktiv. Ob diese Effekte, die letztendlich auch die Kosten der Endkunden in Deutschland deutlich erhöhen, beabsichtigt war? Eine win-win-Situation wurde mit der Verrechnung der Gasspeicherumlage an Grenzübergabepunkten jedenfalls nicht hergestellt.
AGGM hat seit der Einführung der Verrechnung der Gasspeicherumlage an Grenzübergabepunkten die rechtlichen Bedenken geäußert und auf die negativen Effekte hingewiesen. Die in der Europäischen Union angestrebte Diversifizierung der Gaslieferungen und die Unabhängigkeit von russischem Erdgas wird durch die signifikante Kostenerhöhung von Transporten aus Deutschland für Binnenländer wie Österreich maßgeblich behindert.
Das Unionsrecht gibt vor, dass nationalstaatliche Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit keine negativen Auswirkungen auf benachbarte Mitgliedstaaten bzw. grenzüberschreitende Transporte haben dürfen. Genau dieses Prinzip wird durch die Einhebung der Gasspeicherumlage auf grenzüberschreitende Gastransporte verletzt. Die Erhebung von Ein- und Ausfuhrzöllen und Abgaben gleicher Wirkung zwischen den Mitgliedstaaten, inklusive sogenannter parafiskalischer Abgaben verletzten Unionsrecht. Beides trifft auf die Gasspeicherumlage zu.
So klar die rechtliche Situation ist, so komplex sind aber leider die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung. Zur Geltendmachung der Rechtswidrigkeit haben AGGM und auch andere österreichische Unternehmen Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingebracht, AGGM hat auch Anträge bei der Bundesnetzagentur und Beschwerden beim OLG Düsseldorf eingebracht, über die noch nicht endgültig entschieden wurde.
Nur langsam kam in der Folge – auch mit Unterstützung der Regulatoren – die Diskussion über die Gasspeicherumlage auf politischer Ebene in Gange. Zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland konnte man sich aber weder auf Mitgliedstaatenebene noch in der Europäischen Kommission durchringen. Vielmehr wurde ein Kompromiss gefunden, demnach stellt Deutschland die Verrechnung der Gasspeicherumlage für Exporte ab 1.1.2025 ein, im Gegenzug dürfte man in politischen Verhandlungen übereingekommen sein, von einer weiteren Geltendmachung der Rechtwidrigkeit für den Zeitraum seit 1.10.2022 Abstand genommen werden.
Auch wenn die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2025 zu begrüßen ist – der entsprechende Gesetzesentwurf wurde mittlerweile vom deutschen Bundeskabinett beschlossen und ist nun im parlamentarischen Prozess – ein äußerst schaler Nachgeschmack bleibt.
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