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Wesentliche Änderungen durch
REMIT II



Mit der Verordnung (EU) 2024/1106 („REMIT II“) wurde der europäische Rechtsrahmen zur Sicherstellung von Integrität und Transparenz auf den Energiegroßhandelsmärkten umfassend überarbeitet. Ziel der Novelle ist insbesondere eine stärkere Bekämpfung von Marktmanipulation und Insiderhandel sowie eine Harmonisierung der Aufsicht und Sanktionen innerhalb der EU.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen unter anderem erweiterte Ermittlungs- und Aufsichtsbefugnisse der ACER und der nationalen Regulierungsbehörden, neue Vorgaben für algorithmischen Handel, Anpassungen im Bereich Transparenz und Datenmeldungen, verschärfte Sanktionsregelungen sowie eine stärkere Angleichung an das europäische Finanzmarktrecht.

AGGM hat sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandergesetzt und entsprechende interne Compliance-Maßnahmen gesetzt. Dazu zählen insbesondere die Aktualisierung der internen REMIT-Richtlinie, die Überprüfung bestehender Prozesse, die Berücksichtigung neuer Entwicklungen im Bereich algorithmischer Handel sowie die Durchführung interner Mitarbeiterschulungen.

AGGM verfolgt die weitere Entwicklung der Durchführungsrechtsakte und der ACER-Guidance und wird allfällig erforderliche Anpassungen zeitgerecht umsetzen.
 
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